Hier finden Sie eine Informationssammlung wichtiger Begriffe, die Ihnen bei der Bestellung einer beglaubigten Übersetzung begegnen.
Oft benötigen Sie eine beglaubigte (jur. = bescheinigte) Übersetzung zur Vorlage bei einer öffentlichen Einrichtung oder Behörde, wie Ausländerbehörde, Bürgerbüro, Standesamt, Finanzamt, Universität, Rentenversicherung, Krankenkasse usw. Außerdem können bescheinigte Übersetzungen von deutschen Notaren oder Gerichten angefordert werden.
Zu beachten ist, dass mit der Erstellung einer bescheinigten Übersetzung nach deutschem Recht der Übersetzer nicht die Echtheit des Dokuments oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original beglaubigt, sondern lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung bescheinigt.
Eine bescheinigte Übersetzung darf in der Regel nur von einem in Deutschland (gerichtlich) ermächtigten Übersetzer gefertigt werden.
Für Standesämter und andere Behörden im Bereich des Personenstands müssen persönliche Unterlagen und öffentliche Schriftstücke von einem offiziell anerkannten und vereidigten oder ermächtigten Übersetzer gemäß der entsprechenden ISO-Norm (Internationale Transliterationsnorm) übersetzt werden. Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, nachdem das "Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern" ratifiziert wurde. Diese Praxis wird auch bei der Übersetzung von Urkunden, Bescheinigungen und anderen Dokumenten für andere Behörden angewendet. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Schriftsysteme weltweit zielt die ISO-Norm letztendlich darauf ab, eine äußerst zuverlässige Übertragung fremder Schriften für offizielle Zwecke zu gewährleisten. Es ist besonders wichtig, dass Namen exakt und ohne jegliche Veränderung oder Übersetzung übernommen werden.
Eine Apostille ist eine spezielle Art der Beglaubigung, die in bestimmten Ländern anerkannt wird. Sie wird auf öffentliche Urkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Gerichtsurteile angebracht. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Qualität des Siegels oder Stempels sowie die Befugnis der Person, die das Dokument ausgestellt hat. Im Grunde genommen ist die Apostille eine standardisierte Bescheinigung, die von einer dafür autorisierten Behörde, beispielsweise einem Amt für Personenstandswesen oder dem Justizministerium, angebracht wird. Sie vereinfacht die Überprüfung der Echtheit von Dokumenten in Ländern, die das Haager Übereinkommen von 1961 unterzeichnet haben. Durch die Apostille wird das Dokument in diesen Ländern rechtsgültig und kann dort für offizielle Zwecke verwendet werden.
Die Legalisation ist ein Verfahren, das außerhalb des Haager Übereinkommens angewendet wird. Wenn ein Dokument für ein Land benötigt wird, das das Übereinkommen nicht unterzeichnet hat, muss es legalisiert werden. Dies bedeutet, dass das Dokument durch verschiedene Instanzen beglaubigt wird, um seine Echtheit zu bestätigen. In der Regel wird das Dokument zunächst von der ausstellenden Behörde beglaubigt und schließlich von der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes selbst. Dieser Prozess stellt sicher, dass das Dokument den rechtlichen Anforderungen des Ziellandes entspricht und von den Behörden dort anerkannt wird.
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